Die Frage, ob Leibrenten, die ein bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherter von diesem erhält, nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu besteuern sind, ist bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie
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