Hausanschluss an die Abwasserkanalisation – und der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag

Die Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags (Eigenheimbetrag) aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz ist nicht möglich.

Durch den Anschluss des bebauten Wohngrundstücks an die zentrale Abwasserentsorgung sind keine nachträglicher Anschaffungskosten entstanden. Es liegt Erhaltungsaufwand

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Altersvorsorgevertrag im Versorgungsausgleich

Schliesst ein Ehegatte während der Ehe unter Übertragung des Kapitals aus einem vorehelich angesparten zertifizierten Altersvorsorgevertrag einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 10b AltZertG), bleibt der vorehelich angesparte Kapitalbetrag des Altvertrages im Versorgungsausgleich unberücksichtigt.

Gemäß § 2

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