Im Hinblick auf die Warenverkehrs- und Wettbewerbsfreiheit bei der Untersagung gewerblicher Altkleidersammlungen ist es fraglich, ob die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit dem Europarecht in Einklang stehen. Außerdem können einer Untersagung Bestands- und Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen.
So das Verwaltungsgericht Neustadt in den
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