Bundesrechnungshof

Bericht des Bundesrechnungshofs – und der Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung

Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Äußerungen in einem Bericht des Bundesrechnungshofs orientiert sich an den Grundsätzen für die Rechtmäßigkeit amtlicher Äußerungen. Widerruf oder Richtigstellung von Werturteilen in einem Bericht des Bundesrechungshofs können nicht verlangt werden. Eine unrichtige Tatsachenbehauptung ist hingegen zu widerrufen oder richtigzustellen, es sei denn, der Bundesrechnungshof durfte im

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Bundeskunsthalle Bonn

Der Bericht des Bundesrechnungshofes – und der Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung

Der frühere kaufmännische Geschäftsführer der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Bonn (Bundeskunsthalle) kann von der Bundesrepublik weder den Widerruf noch die Richtigstellung von Äußerungen in einem Bericht des Bundesrechnungshofs verlangen. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der Kläger war seit 1993 bei der Bundeskunsthalle beschäftigt, zuletzt

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