Stethoskop

Die Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten

Wird zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, ist diese nicht nur im Rahmen des Verfahrens gegen die nachfolgende Zurruhe­setzungsverfügung inzident gerichtlich überprüfbar, sondern auch isoliert angreifbar.

So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren

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Die vom öffentlichen Arbeitgeber veranlasste amtsärztliche Untersuchung – und der richtige Rechtsweg

Nach § 2 Abs. 1 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen allein für „bürgerliche Rechtsstreitigkeiten“ zuständig.

Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und (öffentlichem) Arbeitgeber im Zusammenhang mit amtsärztlichen Untersuchungen des Arbeitnehmers beim Gesundheitsamt der Arbeitgeberin über Auskunfts, Widerrufs, Unterlassungs, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche

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Ärztliche Fest­stel­lung der Po­li­zei­dienst­un­fä­hig­keit

Die ge­gen­über einem Be­am­ten er­gan­ge­ne An­ord­nung, sich zur Klä­rung sei­ner Dienst­fä­hig­keit ärzt­lich un­ter­su­chen zu las­sen, ist kein Ver­wal­tungs­akt. Die An­ord­nung einer ärzt­li­chen Un­ter­su­chung muss ihren An­lass er­ken­nen las­sen. Der Be­am­te muss nach­voll­zie­hen kön­nen, ob die auf­ge­führ­ten Um­stän­de die be­hörd­li­chen Zwei­fel

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