Die Anordnung, vorübergehend Dienst im Home-Office zu leisten, verletzt nicht den Anspruch eines Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung. So hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall einen Eilantrag zurückgewiesen, mit dem sich eine Beamtin gegen das Home-Office gewehrt hat. Den Antrag hat eine über 60-jährige Amtsinspektorin, die bei einem
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