Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde betreffend die vorläufige Dienstenthebung aus dem Bürgermeisteramt ohne Erfolg, die hauptamtliche Bürgermeisterin in Sachsen-Anhalt wurde nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts durch die vorläufige Dienstenthebung sowie die hierzu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen nicht in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 33 Abs. 5 GG verletzt. Ein hergebrachter
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