Amtsgericht Bad Iburg: Historisches Gebäude hinter Baum im Frühling

Der islamophobe Schöffe

Auf Antrag des Vorsitzenden des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Bad Iburg hat das Oberlandesgericht Oldenburg jetzt einen Schöffen seines Amtes enthoben.

Der Schöffe hatte auf seinem öffentlichen Account der Social-Media-Plattform X Nachrichten eingestellt, in denen er den staatlichen Umgang mit kriminellen

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Vorläufige Dienstenthebung aus dem Bürgermeisteramt

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde betreffend die vorläufige Dienstenthebung aus dem Bürgermeisteramt ohne Erfolg, die hauptamtliche Bürgermeisterin in Sachsen-Anhalt wurde nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts durch die vorläufige Dienstenthebung sowie die hierzu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen nicht in ihrem grundrechtsgleichen

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Vorläufige Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds

Eine Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds ist erst per gerichtlicher rechtskräftiger Entscheidung wirksam.

Ein Betriebsratsmitglied ist erst aus dem Amt ausgeschlossen, wenn seine Amtsenthebung aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung feststeht. Die vorläufige Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds im Wege einer einstweiligen Verfügung ist daher

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„Gestalterische Vorkehrungen“ für Kettenkaufverträge – und die vorläufige Amtsenthebung eines Notars

Die vorläufige Amtsenthebung kann bei einem bisher disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Notar geboten sein, wenn dieser durch Verabredung „gestalterischer Vorkehrungen“ für die Durchführung künftig beabsichtigter Beurkundungen von Kettenkaufverträgen die gemäß § 14 Abs. 2 BNotO verbotene Amtsausübung verschleiert.

Nach

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Der Bürgermeister mit Stasi-Vergangenheit

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam geändert, mit denen dieses Anträge des Bürgermeisters der Stadt Perleberg gegen die sofortige Vollziehung von Bescheiden über die Rücknahme seiner Ernennung als hauptamtlicher Bürgermeister und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

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