Es obliegt dem Gericht bei einer Ermittlung von Amts wegen einen Sachverständigen auszuwählen, dagegen ist der Antrag, einen bestimmten Sachverständigen zu beauftragen, rechtsmissbräuchlich. So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Berufung bezüglich der Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung zurückgewiesen. Von der beklagten Trägerin der
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