Unmittelbar und zwingend wirkende Tarifverträge sind sog. statutarisches Recht iSd. § 293 ZPO. Deshalb muss das Arbeitsgericht von Amts wegen ermitteln, ob tarifliche Normen bestehen und sie im Arbeitsverhältnis gelten.
Das gilt auch im Revisionsverfahren. Darum kann und muss das
Artikel lesen



























