BVerfGE

Amtshaftungsansprüche – und die Grundrechte

Die betroffenen materiellen Grundrechte wirken auf die Prüfung des Amtshaftungsanspruchs unabhängig davon ein, dass Art. 34 GG selbst kein Grundrecht bildet. Zwar ist eine umfassende unmittelbare Staatsunrechtshaftung von Verfassungs wegen nicht gefordert. Art. 34 GG garantiert aber den Bestand einer in der persönlichen Haftung des Amtsträgers gründenden, verschuldensabhängigen mittelbaren Staatshaftung

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Wirecard

Keine Haftung der BAFin gegenüber Anlegern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden.  Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat aktuell die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht wegen Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz für erlittene Kursverluste in Anspruch nehmen kann.

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Kachelofen

Der Kachelofen als „Schmuckstück“ – oder: die Hinweispflicht des Bezirksschornsteinfegermeisters

Ein Bezirksschorrnsteinfegermeister genügt seiner Hinweispflicht, wenn er einen Kaminofenbesitzer darauf hinweist, dass dieser seinen Kamin zum Jahresende 2020 nachrüsten oder außer Betrieb nehmen muss. Weitere Hinweispflichten treffen den Bezirksschornsteinfegermeister nicht. Nach § 26 1. BImSchV dürfen sog. Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 22.03.2010 errichtet und in Betrieb genommen

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Wirecard

Wirecard – und die Amtshaftung der BaFin

Das Landgericht Frankfurt am Main hat  in vier Verfahren über Klagen von Anlegern der Wirecard-Aktien gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhandelt – und die Klagen abgewiesen. Die geschädigten Wirecard-Aktionäre hatten mit ihren Klagen Schadensersatz in unterschiedlicher Höhe von der BaFin verlangt. Sie waren der Meinung, die beklagte Bundesanstalt habe

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Landgericht Köln

Anwaltszulassung – nach vier Jahren

Eine (angehende) Rechtsanwältin kann Kenntnis von einer schuldhaften Pflichtverletzung der Rechtsanwaltskammer im Zulassungsverfahren auch schon vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens haben. Mit dieser Begründung hat nun jedenfalls das Landgericht Köln eine Klage abgewiesen, mit der eine Rechtsanwältin, die auf ihren Zulassungsantrag von der Rechtsanwaltskammer Köln erst nach einer Verfahrensdauer von

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Rennrad

Rennradfahrer – und die Bodenschwelle

Rennradfahrer müssen in ihrem eigenen Interesse geschwindigkeitsangepasst fahren, damit sie erkennbaren Unebenheiten auf der Straße ausweichen können. Mit dieser Begründung hat das Landgericht hat einem Rennradfahrer eine Entschädigung verwehrt, der während einer Ausfahrt über eine Bodenschwelle gefahren und gestürzt ist. Der Rennradfahrer machte im März 2020 zusammen mit einem Freund

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Kindergarten

Der fehlende Kita-Platz

Kinder haben ab Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Daraus ergibt sich die Amtspflicht des Trägers der Jugendhilfe, jedem anspruchsberechtigten Kind, für welches rechtzeitig Bedarf angemeldet wurde, einen angemessenen Platz nachzuweisen. Wegen verspäteter Zurverfügungstellung eines solchen Platzes hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main

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Die Kollegialgerichts-Richtlinie im Amtshaftungsprozess

Die – ein Verschulden des Amtsträgers ausschließende – Kollegialgerichts-Richtlinie ist auch anwendbar, wenn im Amtshaftungsprozess das mit drei Berufsrichtern besetzte Landgericht erstinstanzlich eine Amtshandlung als rechtmäßig ansieht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft den Amtsträger in der Regel kein Verschulden, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als

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LG Bremen

Der rechtskräftig festgestellte Amtshaftungsanspruch – und die Schadensminderungspflicht

Ist bereits rechtskräftig festgestellt worden, dass dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung uneingeschränkt zusteht, kann eine Verletzung seiner Schadensminderungspflicht nur noch aufgrund von Tatsachen angenommen werden, die erst nach der letzten mündlichen Verhandlung über die Feststellungsklage entstanden sind. Die Rechtskraft eines positiven Feststellungsurteils über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen den

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Oberlandesgericht München

Das unrichte Sachverständigengutachten – und die Haftung wegen des daraufhin geschlossenen Vergleichs

Auf die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen eines unrichtigen Gutachtens findet § 839a BGB analog Anwendung, wenn das Gerichtsverfahren durch einen Vergleich erledigt wurde, dessen Abschluss von dem Gutachten beeinflusst worden ist. Durch Art. 2 Nr. 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.07.2002 ist mit § 839a

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Die unwirksame Mietenbegrenzungsverordnung – und keine Amtshaftung

Erlässt eine Landesregierung eine Mietenbegrenzungsverordnung mit weitem räumlichem und persönlichem Geltungsbereich, die jedoch wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Begründung der Verordnung unwirksam ist, stehen Mietern deswegen keine Amtshaftungsansprüche zu. Mit dieser Begründung wies jetzt der Bundesgerichtshof eine entsprechende Amtshaftungsklage gegen das Land Hessen ab. Die Klägerin nahm das Land

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ISAF-Patrouille

Der Luftangriff in Afghanistan – ohne Haftung

Wegen des vom deutschen Kommandeur des „Provincial Reconstruction Teams“ (PRT) der Afghanistanschutztruppe ISAF befohlenen Luftangriffs bei Kunduz im Jahr 2009, bei dem im Rahmen der Bombardierung eines Tanklastzuges 100 Menschen – darunter zahlreiche Zivilisten und Kinder – starben, bestehen keine Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland. Nachdem der Bundesgerichtshof dies bereits

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LG Bremen

Amtshaftung – und die Kollegialgerichtsrichtlinie

Im Bereich der Amtshaftung kann sich der Amtsträger im Regelfall auf die allgemeine Richtlinie berufen, dass einen Amtsträger in der Regel kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat. Die so genannte Kollegialgerichtsrichtlinie greift jedoch nicht ein, wenn das Gericht eine

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Brunnen

Die Altanschließerregelung im Brandenburgischen Kommunalabgabengesetz

§ 19 Abs. 1 Satz 3 KAG Bbg ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen das Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. Das Rechtsstaatsprinzip schützt in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden

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Bundesverfassungsgericht

Die Brandenburger Altanschließerfälle – oder: wenn Zivilgerichte Verwaltungsrecht auslegen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde in einem Altanschließerfall in Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Versagung eines staats- und amtshaftungsrechtlichen, auf die Rückzahlung eines in der Vergangenheit gezahlten Beitrages für die Herstellung und Anschaffung einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage gerichteten Ansruchs wandte. Das Brandenburgische Oberlandesgericht erachtete die Beitragsforderung als

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Pflegeheim

Der rechtswidrige Aufnahmestopp der Heimaufsicht – und die Amtshaftung

Mit dem Verschulden der Bediensteten der staatlichen Heimaufsicht bei Anordnung eines im nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren als rechtswidrig bewerteten Aufnahmestopps gegenüber einem Pflegeheim wegen unzureichender personeller Ausstattung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof in einem Amtshaftungsprozess zu befassen. Der Ausgangssachverhalt In dem hier entschiedenen Streitfall nimmt nimmt die Trägerin eines Pflegeheims den

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Justizvollzugsanstalt München, Jugendarrestanstalt

Menschenwürdige Unterbringung von Gefangenen – und die Abfertigung im PKH-Verfahren

Die Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von Gefangenen ins Prozesskostenhilfeverfahren ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde, die die erstinstanzliche Abweisung einer Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern wegen menschenunwürdiger Unterbringung in Untersuchungshaft und die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Berufungsinstanz betraf. Nach den

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Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech

Menschenunwürdige Haftbedingungen – und die Entscheidung im PKH-Verfahren

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut zwei Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben, die die erstinstanzliche Abweisung einer Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern wegen menschenunwürdiger Unterbringung in Untersuchungshaft und die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Berufungsinstanz betreffen. Indem das Oberlandesgericht der beabsichtigten Berufung ungeachtet ungeklärter Rechtsfragen zur Menschenwürdigkeit der Unterbringung die

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Fußballstadion

Schadensersatz nach Polizeieinsatz

Ein Polizeibeamter verletzt bei einem Einsatz dann seine Amtspflichten, wenn er die Sachlage falsch einschätzt hat und nicht wie ein gewissenhafter, besonnener und sachkundiger Amtswalter die Sachlage zum Zeitpunkt des polizeilichen Handelns eingeschätzt hätte. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall einem Fußballanhänger

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Verletzung der Menschenwürde – und kein Schadensersatz

Art. 34 GG hat zwar den Sinn, bei der Verletzung subjektiver öffentlicher Rechte Rechtsschutz auch dort zu gewähren, wo die Integrität der betroffenen Rechtsgüter nicht mehr hergestellt werden kann. Eine Beschränkung auf einen bestimmten Schadensausgleich sieht er gleichwohl nicht vor. Er spricht nur von der Verantwortlichkeit des Staates oder der

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Die fehlerhafte Zustellung – und die Amtshaftung

Ein Zustellungsbeamter, der entgegen den Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Zustellung falsch bewirkt, verletzt eine Amtspflicht, die ihm sowohl dem Absender als auch dem Empfänger gegenüber obliegt. Die Heilung des Zustellungsmangels nach § 189 ZPO wirkt sich nicht auf das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung aus, sondern ist allein für den Eintritt und

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Der Feuerwehreinsatz – und die Amtshaftung

Der Bundesgerichtshof hatte aktuell den Haftungsmaßstab zu klären, der bei einem Feuerwehreinsatz bei der Brandbekämpfung gilt: Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof ein Fall aus dem Badischen: Geklagt hatte die Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem sich das Auslieferungslager und das Verwaltungsgebäude eines Handelsunternehmens befanden. Am Abend des 8. Februar 2010 brach

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Die bei einem Dritten beschlagnahmten Gegenstände – und der Rücktransport durch die Strafverfolgungsbehörde

Die Staatsanwaltschaft verletzt keine Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis, indem sie den Rücktransport der beschlagnahmten Gegenstände zum Wohnort der nicht beschuldigten Eigentümerin der Gegenstände verweigert. Ein Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 688, 697 BGB in entsprechender Anwendung besteht deshalb nicht. Gleiches gilt für einen Amtshaftungsanspruch aus §

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Haftung für den fehlenden Kita-Platz

Der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe verletzt seine Amtspflicht, wenn er einem gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII anspruchsberechtigten Kind trotz rechtzeitiger Anmeldung des Bedarfs keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellt. Für das Verschulden des Amtsträgers kommt dem Geschädigten ein Beweis des ersten Anscheins zugute. Die mit dem Anspruch aus

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Die nicht getroffenen Maßnahmen der Rückgewinnungshilfe – und die Amtshaftung

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Maßnahmen der Rückgewinnungshilfe (hier: Sicherstellung durch Arrest gemäß § 111b Abs. 2, 5 i.V.m. § 111d StPO) steht im pflichtgemäßen Ermessen der Strafverfolgungsbehörde. In die gebotene Prüfung des Sicherstellungsbedürfnisses des Geschädigten sind insbesondere einzustellen die Belange des Opferschutzes, die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten,

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Der Fehler des Durchgangsarztes – und die Haftung der Berufsgenossenschaft

Für eine Schadensersatzklage wegen eines Behandlungsfehlers ist nicht der Durchgangsarzt, sondern gemäß Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB die Berufsgenossenschaft passivlegitimiert. Wegen des regelmäßig gegebenen inneren Zusammenhangs der Diagnosestellung und der sie vorbereitenden Maßnahmen mit der Entscheidung über die richtige Heilbehandlung sind jene Maßnahmen ebenfalls der öffentlichrechtlichen Aufgabe des

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Frei Schießen für die Bundeswehr – aber nur im Ausland

Deutsches Amtshaftungsrecht ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auf Schäden, die ausländischen Bürgern bei bewaffneten Auslandseinsätzen der Bundeswehr zugefügt werden, nicht anwendbar. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nahmen afghanische Staatsangehörige die beklagte Bundesrepublik Deutschland mit der Behauptung auf Schadensersatz in Anspruch, nahe Angehörige seien bei einem Militäreinsatz getötet worden.

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Enteignungsgleicher Eingriff statt Amtshaftung?

Der Kläger ist nicht beschwert, soweit in einem Grundurteil ein Amtshaftungsanspruch verneint und der Klageanspruch zugleich aus dem Gesichtspunkt einer angemessenen Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs für gerechtfertigt erklärt wird, wenn beide Ansprüche im konkreten Fall wirtschaftlich identisch sind. Zwar bleibt die einem Betroffenen nach den Grundsätzen des enteignungsgleichen Eingriffs zu

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Menschenunwürdige Unterbringung in der Strafhaft – und PKH für die Amtshaftungsklage

Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Unterbringung in Strafhaft erfolgreich: InhaltsübersichtDer AusgangssachverhaltDie Entscheidung des BundesverfassungsgerichtsHaftbedingungen in der Rechtsprechung des BundesverfassungsgerichtsUneinheitliche Rechtsprechung zu den HaftbedingungenDie Versagung der Prozesskostenhilfe Der Ausgangssachverhalt[↑] In dem hier vom Bundesverfassungsgericht beurteilten Fall machte der Beschwerdeführer

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Bamberger Haftbedingungen – und die Frage der Zellengröße

Im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung ist die Frage nach der Menschenwürdigkeit der Unterbringung von Strafgefangenen von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände abhängt, wobei als Faktoren in räumlicher Hinsicht in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenen und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung

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Prozesskostenhilfe: Prüfung der Erfolgsaussichten und die Rechtsschutzgleichheit

Die Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Zwar ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

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Amtshaftung wegen Mobbings – und die nicht genutzten Rechtsmittel

Der Anspruchsausschluss nach § 839 Abs. 3 BGB wegen vorwerfbaren Nichtgebrauchs eines Rechtsmittels ist grundsätzlich auch auf Amtshaftungsansprüche wegen amtspflichtwidrigen „Mobbings“ anwendbar. Ob es dem Anspruchsteller möglich und zumutbar ist, sich mit einem Rechtsmittel gegen „Mobbing“-Maßnahmen zu wehren, und sich der Nichtgebrauch eines Rechtsmittels als vorwerfbar darstellt, ist ebenso wie

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Menschenunwürdige Haftbedingungen – und die Prozesskostenhilfe für die Amtshaftungsklage

Die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen menschenunwürdiger Bedingungen der Gemeinschaftshaft ist verfassungswidrig. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Augsburg zurückverwiesen. Der Beschwerdeführer strebt eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat

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Schlagloch – oder doch schon Straßenrand?

Grundsätzlich sind die Kommunen (oder aber auch die Länder und der Bund) verantwortlich für den Zustand ihrer öffentlichen Straßen. Das ist ihre sog. Straßenverkehrssicherungspflicht. Daraus folgt aber nicht, dass ein durch eine schadhafte Straße verursachter Fahrzeugschaden automatisch zur Haftung der jeweils zuständigen Kommune führen würde. Denn diese beurteilt sich nach

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Die nicht gewährte Beihilfe an den Lebenspartner eines Beamten

Für die Zeit vor 2009 kann ein Beamter nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Schadensersatz wegen versagten Beihilfe an den Lebenspartner verlangen. Der Entscheidung des Verwaltungsgericht lag der Fall eines seit 1984 im Dienst des Auswärtigen Amtes tätigen Beamten zugrunde, der 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft einging. Seinen Lebenspartner versicherte er

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Streupflicht vor einer Schule

war gilt an sich der Grundsatz, dass innerhalb der geschlossenen Ortschaften neben den Wegen mit nicht unbedeutendem Verkehr nur die belebten, über die Fahrbahn führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege gestreut werden müssen. Soweit es aber um die Sicherung von Örtlichkeiten geht, an denen regelmäßig oder zu bestimmten Zeiten starker Fußgängerverkehr herrscht, kann

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Taschenrechner

Der rechtwidrige begünstigende Verwaltungsakt – und das schutzwürdige Vertrauen

Ob ein (rechtswidriger) begünstigender Verwaltungsakt haftungsrechtlich schutzwürdiges Vertrauen begründet oder ob einer entsprechenden Vertrauensgrundlage objektive Umstände oder subjektive Kenntnisse beziehungsweise sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers entgegenstehen, ist nicht erst eine Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB, sondern bereits eine solche der objektiven Reichweite des dem Betroffenen

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Amtspflichtverletzung bei der Bewerberauswahl – und der hypothetische Abbruch des Auswahlverfahrens

Zur Beantwortung der Frage, ob die festgestellten Amtspflichtverletzungen den behaupteten Schaden verursacht haben, ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich in diesem Falle die Vermögenslage des Verletzten darstellen würde. Es handelt sich dabei um den haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhang zwischen Haftungsgrund und

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Der fehlende Kitaplatz – und der Verdienstausfall

Die erwerbstätigen sorgeberechtigten Eltern sind nicht geschützte Dritte der Amtspflicht auf Verschaffung eines Platzes in einer Kindertagesstätte. Im Übrigen wäre der Verdienstausfall der Eltern bei Verletzung der Amtspflicht auf Verschaffung eines Platzes in einer Kindertagesstätte auch nicht vom Schutzzweck der Norm umfasst. Mit dieser – gegen die in den Gesetzgebungsmaterialien

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Hochwasserschäden – und die Amtshaftung

Hochwassergeschädigten Eigenheimbesitzern steht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Dresden kein Amtshaftungsanspruch gegen die Gemeinde zu, die in ihrem Bebauungsplan eine Bebauung in den vom Hochwasser 2013 betroffenen Überschwemmungsgebieten ermöglicht hat. Die Kläger, die im Gemeindegebiet der beklagten Gemeinde Nünchritz gelegenen Grundstücke zwischen 1998 und 2001 erworben und mit Wohnhäusern bebaut hatten,

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Rechtswidriges Berufsausübungsverbot für den Seelotsen – und die Amtshaftung

In der rechtswidrigen vorläufigen Untersagung der Ausübung der Tätigkeit als Seelotse liegt eine Amtspflichtverletzung des befassten Mitarbeiters der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes gegen seine Amtspflicht zu rechtmäßigem Handeln. Diese Amtspflicht entspricht dem aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art.20 Abs. 3 GG) resultierenden Gebot, bei der Erfüllung

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