Eine GmbH ist nicht mehr prozessfähig, nachdem ihr Geschäftsführer (bzw Liquidator) noch vor Einlegung des Rechtsmittels sein Amt niedergelegt hat.
Dem steht nicht entgegen, dass die Amtsniederlegung entgegen § 67 Abs. 1 GmbHG noch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Denn
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