Ein Polizeibeamter verletzt bei einem Einsatz dann seine Amtspflichten, wenn er die Sachlage falsch einschätzt hat und nicht wie ein gewissenhafter, besonnener und sachkundiger Amtswalter die Sachlage zum Zeitpunkt des polizeilichen Handelns eingeschätzt hätte. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall einem Fußballanhänger
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