Die vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig.
Die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für (höchstens) fünf Jahre nach ein-verständlicher Amtsniederlegung früher als ein Jahr vor Ablauf der ursprünglichen Bestelldauer ist grundsätzlich zulässig und stellt auch dann, wenn für diese
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