Notar

Vorzeitige Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds

Die vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig.

Die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für (höchstens) fünf Jahre nach ein-verständlicher Amtsniederlegung früher als ein Jahr vor Ablauf der ursprünglichen Bestelldauer ist grundsätzlich zulässig und stellt auch dann, wenn für diese

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Arbeitsvertrag für den Vorstand

Sieht der Anstellungsvertrag des Vorstands einer Aktiengesellschaft für den Fall der Beendigung der Organstellung die unveränderte Weiterführung des Anstellungsverhältnisses als Arbeitsverhältnis über die Fristen des § 84 Abs. 1 AktG hinaus vor, liegt eine objektive Gesetzesumgehung vor. Insoweit kommt ein

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