Durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz wird weder einer Gruppe im Kreistag noch einem einzelnen Kreistagsabgeordneten die Befugnis eingeräumt, die Rechtmäßigkeit aller Beschlüsse des Kreistages verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen.
So das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall einer Beschwerde, mit der
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