Das Bundesverfassungsgericht hat § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB, der sogenannte Einzelrennen unter Strafe stellt, für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
Nach Auffassung des vorlegenden Amtsgerichts Villingen-Schwenningen verstößt die Norm gegen den in Art. 103 Abs. 2 GG verankerten
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