Skifahren

Der Arbeitsunfall beim Skifahren

Hat der Arbeitgeber eine Reise organisiert, kann die Reise und das hiervon umfasste Skifahren als versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung zu werten sein.

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall den Sturz eines Mitarbeiters während einer Reise

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