Eine Grundstücksübertragung unter Zurückbehaltung eines Wohnrechts stellt nicht zwingend eine Gläubigerbenachteilung dar. Eine Grundstücksübertragung ist daher nicht nach dem Anfechtungsgesetz anfechtbar, wenn der Veräußerer ein Wohnrecht zurückbehält, das zu einer wertausschöpfenden Belastung der Immobilie führt.
In dem hier vom Finanzgericht
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