Ein auf Berichtigung des Wahlergebnisses der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gerichteter Antrag ist zulässig.
Nach § 11 Abs. 1 DrittelbG kann die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder eines Ersatzmitglieds der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über
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