Bundesfinanzhof (BFH)

Der nach einer Betriebsprüfung geänderte Steuerbescheid – und das offene Einspruchsverfahren gegen die Prüfungsanordnung

Ein offenes Rechtsbehelfsverfahren gegen eine Prüfungsanordnung ist für ein Klageverfahren gegen die aufgrund der Außenprüfung geänderten Steuerbescheide grundsätzlich vorgreiflich. Denn die erfolgreiche Anfechtung einer Prüfungsanordnung führt dazu, dass die Erkenntnisse der Außenprüfung nicht verwertet werden dürfen.

Die erfolgreiche Anfechtung einer

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Gerichtsgebäude Neustadt an der Weinstrasse

Die Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen können.

Solche selbständig anfechtbaren Feststellungen (Streitgegenstände) sind zum Beispiel

  • das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Mitunternehmerstellung,
  • die Höhe des laufenden
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Finanzgericht und Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Die Suche nach dem Antrag des Klägers

Hat ein Kläger keinen ausdrücklichen Sachantrag gestellt, muss das Finanzgericht sein Klagebegehren anhand seines Vorbringens ermitteln.

So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im hier entschiedenen Fall im Ergebnis zu Recht den Klageantrag der Klägerin rechtsschutzgewährend dahin ausgelegt, dass sie (auch) beantragt

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid – und seine rechtlich selbständigen Regelungen

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können.

Solche selbständigen Regelungen

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Finanzamt

Anfechtungsklage gegen Nullbescheide

Bei Bescheiden, durch die die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuermessbetrag für das Streitjahr auf jeweils 0 € festgesetzt worden sind (sog. Nullbescheide) fehlt es zwar regelmäßig an der Beschwer.

Ausnahmsweise kann die Klage gegen einen Nullbescheid aber zulässig sein,

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