Der Angriff nach dem Heimweg

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nicht ein, wenn die Verletzungen durch einen privaten Angriff erfolgt sind, nachdem das Fahrzeug bereits abgestellt worden ist.

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall die Annahme eines Arbeitsunfalls verneint und

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