Für Schaden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger besteht ein Risikoausschluss in der Kfz-Vollkaskoversicherung. Insoweit liegt kein Unfall im Sinne der AKB vor, wenn es zu einem Schaden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen gekommen ist,
Die Regelung unter
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