BVerfGE

Das vom Gericht nicht zur Kenntnis genommene Vorbringen

Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, die deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, kommt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in Betracht. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei

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Bundesarbeitsgericht

Unstatthaftigkeit einer weiteren Anhörungsrüge

Eine weitere Anhörungsrüge ist bereits unzulässig, weil ein erneuter Rechtsbehelf gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge als unzulässig verworfen bzw. als unbegründet zurückgewiesen wurde, wegen der Unanfechtbarkeit dieser Entscheidung nach § 78a Abs. 4 Satz 4 ArbGG nicht statthaft ist. Das gilt auch, wenn die Anhörungsrüge wegen Fristversäumung als

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Schreibblock

Verfassungsbeschwerde – auch gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge?

Der Beschluss, mit dem über eine Anhörungsrüge entschieden wird, kann nur dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn mit ihm eine eigenständige Beschwer verbunden ist.  Unterbleibt im Anhörungsrügeverfahren lediglich die Korrektur des vom Beschwerdeführer gerügten Fehlers, wird also – aus seiner Sicht – der vorangegangene Anhörungsverstoß nicht korrigiert, so liegt in

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Bundesfinanzhof (BFH)

Anhörungsrüge – und die Wiedereinsetzung

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge nicht gewährt werden, wenn die Kläger durch eine Sozietät vertreten sind und sich das Vorbringen zu krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur auf einen Berufsträger bezieht. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist die Rüge verspätet erhoben worden. Nach

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Bundesverwaltungsgericht

Anhörungsrüge – trotz Erledigung der Hauptsache

Die für eine Anhörungsrüge erforderliche prozessuale Beschwer entfällt nicht dadurch, dass sich der belastende Verwaltungsakt nach dem Erlass der ihn bestätigenden Gerichtsentscheidung erledigt. Eine solche Beschwer im prozessrechtlichen Sinne liegt jedoch bereits dann vor, wenn die Entscheidung zum Nachteil eines Beteiligten ausgegangen ist. Sie wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich

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BVerfGE

Vollzug von Abschiebungshaft – trotz unterlassener Anhörung

Eine Verfassungsbeschwerde bezüglich des Vollzugs von Abschiebungshaft ist trotz unterlassener Anhörung des Betroffenen unzulässig, wenn dieser keine Anhörungsrüge eingelegt hat. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität soll der gerügte Grundrechtsverstoß nach Möglichkeit schon im fachgerichtlichen Verfahren beseitigt werden. Danach haben Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn

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Bücherregal

Die unterlassene Anhörungsrüge

Eine trotz naheliegender Gehörsverletzung ohne vorherige Anhörungsrüge erhobene Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie mangels erhobener Anhörungsrüge gemäß § 33a StPO dem Grundsatz der Subsidiarität nicht gerecht wird. Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge

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Amtsgericht und Landgericht Essen

Rechtsbeschwerde gegen eine erfolgreiche Anhörungsrüge

Mit der Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren, ob die Anhörungsrüge, die in der Beschwerdeinstanz zur Abänderung der zunächst vom Beschwerdegericht getroffenen Entscheidung über eine sofortige Beschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO geführt hat, zulässig und begründet war, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. In dem zugrunde liegenden Verfahren streiten die

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Bundesverfassungsgericht

Die noch nicht beschiedene Anhörungsrüge – und die Subsidiarität des verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutzes

Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO verpflichtet das Gericht u.a., die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen. Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet,

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Anhörungsrüge – und ihre Begründung

Nach § 133a Abs. 1 FGO ist das Verfahren auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten fortzuführen, wenn -wie u.a. im Fall der Ablehnung eines Antrags auf PKH-Bewilligung- ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten

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Der mit der Anhörungsrüge gestellte Befangenheitsantrag

Das Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit ist unzulässig, weil es sich nicht gegen die Beteiligung an einer zukünftigen, sondern gegen die Mitwirkung an einer vorangegangenen Entscheidung wendet. Entscheidet das Gericht – wie hier – durch Beschluss, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO

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Bundesfinanzhof (BFH)

Anhörungsrüge – und die Anforderungen an die Darlegung der Gehörsverletzung

Für die Darlegung einer Gehörsverletzung im Rahmen einer Anhörungsrüge gelten vergleichbare Grundsätze wie für Gehörsrügen im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision. Soweit das Vorbringen in einer Anhörungsrüge das für die Beurteilung einer etwaigen Gehörsverletzung maßgebliche Prozessgeschehen in wesentlicher Hinsicht unvollständig oder anderweitig fehlerhaft wiedergibt, ist die Rüge unschlüssig und damit

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Bundesverfassungsgericht

Der Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts – und keine Gegenvorstellung

Die Nichtannahmeentscheidungen der Kammern des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar und können auf Gegenvorstellungen hin grundsätzlich durch die Kammer selbst nicht mehr abgeändert werden. Nach Erschöpfung des Rechtswegs und Durchführung des Annahmeverfahrens besteht ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht.

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Schreibmaschine

Die willkürliche Zurückweisung einer Anhörungsrüge

Die Zurückweisung einer Anhörungsrüge aus schlechterdings nicht nachvollziehbaren Gründen stellt einen Verstoß gegen das Willkürverbot dar. In dem hier entschiedenen Fall erhalten die miteinander verheirateten Beschwerdeführer  für sich und ihr minderjähriges Kind als Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Mit Bescheiden vom 25.11.2019 teilte das Jobcenter

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Amtsgericht Aurich

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die vorherige Anhörungsrüge

Der Subsidiaritätsgrundsatz gebietet – über die bloße formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus, dass ein Beschwerdeführer das ihm Mögliche tut, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird. Er muss insbesondere alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar

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Bundesgerichtshof

Anhörungsrüge – und ihre Grenzen

Mit der Anhörungsrüge kann allein geltend gemacht werden, das Gericht habe den Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt (§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO). Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte scheidet aus, weil keine planwidrige Regelungslücke besteht. Auf diesem

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Courthouse

Verfassungsbeschwerde – und die unterbliebene Anhörungsrüge

Vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde muss gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG der in der maßgeblichen Prozessordnung vorgesehene Rechtsweg erschöpft werden. Das erfordert, dass alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen sind, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu

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Oberlandesgericht München

Anhörungsrüge statt Verfassungsbeschwer

Die Beschwerdeführer, die sich gegen die Schließung von Schulen (hier: in Bayern) nach der derzeitigen Corona-Verordnung wenden, müssen zunächst vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Anhörungsrüge beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geltend machen, dass dieser sich nicht hinreichend mit ihrem Vorbringen zu einer die Bedeutung von Schulen für das Infektionsgeschehen relativierenden

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LG Bremen

Anhörungsrüge – und die nachträgliche, isolierte Zulassung der Rechtsbeschwerde

Eine nachträgliche, isolierte Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde bezogen auf die Zulassungsentscheidung das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat oder wenn das Verfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß §

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Bundesfinanzhof

Anhörungsrüge – wegen falscher Entscheidung

Mit dem Vorbringen, das Gericht habe in der Sache fehlerhaft entschieden, kann der Rügeführer im Verfahren der Anhörungsrüge nicht gehört werden. Gemäß § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO ist auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten das Verfahren fortzuführen, wenn ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf

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Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Das zurückgewiesene Ablehnungsgesuch – und die Frist zur Anhörungsrüge

Allein die rechtliche Möglichkeit der Erhebung einer Anhörungsrüge durch die Partei, deren Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist verlangt dem abgelehnten Richter nicht ab, nach der Zurückweisung des Ablehnungsantrags bis zum Ablauf der zweiwöchigen Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge  jegliche Verfahrenshandlungen zu unterlassen. So ließ für das Bundesarbeitsgericht im hier entschiedenen Fall

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine Anhörungsrüge

Die Entscheidung über die Anhörungsrüge selbst ist lediglich dann tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, wenn sie eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt. Beruft sich der Beschwerdeführer dagegen lediglich auf eine Perpetuierung vorgeblich bereits bewirkter Grundrechtsverstöße, ist eine solche eigenständige Beschwer nicht dargetan. In diesem Fall ist die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

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Bundesgerichtshof

Verfassungsbeschwerde in Strafsachen – und der Subsidiaritätsgrundsatz

Die Verfassungsbeschwerde ist auch gegenüber der Glaubhaftmachung, dem Zwischenrechtsbehelf sowie dem Anhörungsrügeverfahren gemäß der Strafprozessordnung subsidiär. So hat das Bundesverfassungsgericht aktuell eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG) unzulässig ist. Zwar erscheint es dem Bundesverfassungsgericht

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Schreibmaschine

Anhörungsrüge – und die Darlegungsanforderungen

Eine Anhörungsrüge muss, um den Darlegungsanforderungen des § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 5 ZPO zu genügen, in substantiierter Weise darlegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. Die bloße Behauptung einer angeblichen fehlenden Begründung ist nicht nur unzutreffend,

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