Eine als elektronisches Dokument übermittelte Anklageschrift muss nicht nach § 32b Abs. 1 Satz 2 StPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Die dem Landgericht als elektronisches Dokument übermittelte Anklageschrift, die von dem sie verantwortenden Staatsanwalt durch Hinzufügung seines
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