Zinssatz- Swap-Verträge – und die Aufklärung über den anfänglich negativen Marktwert

Die finanzierende Bank ist nicht verpflichtet, den Anleger über den anfänglichen negativen Marktwert von ZinssatzSwapVerträge aufzuklären, wenn es sich bei den zwischen der Bank und dem Anleger abgeschlossenen Darlehensverträgen um konnexe Grundgeschäfte für die zuvor vereinbarten SwapVerträge handelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist über die Einpreisung eines anfänglichen negativen

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Die „blind“ unterzeichnete Beratungsdokumentation

Ob grob fahrlässige Unkenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegt, wenn ein Kapitalanleger eine Risikohinweise enthaltende Beratungsdokumentation „blind“ unterzeichnet, muss der Tatrichter aufgrund einer umfassenden tatrichterlichen Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls feststellen. Die Annahme des Verjährungseintritts infolge grob fahrlässiger Unkenntnis einzelner Anlagerisiken im Sinne des §

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Haftungsklage in der Anlageberatung – und die Darlegungs- und Beweislast

Der Anleger ist für die von ihm behaupteten Aufklärungs- und Beratungsmängel darlegungs- und beweisbelastet – mit der Einschränkung, dass die mit dem Nachweis negativer Tatsachen verbundenen Schwierigkeiten dadurch ausgeglichen werden, dass die andere Partei im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast die behauptete Fehlberatung substantiiert bestreiten und darlegen muss, wie im Einzelnen

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Das wirtschaftlich nicht tragfähige Anlagekonzept – und die Haftung des Anlagevermittlers

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Anlagevermittler das Anlagekonzept, bezüglich dessen er die entsprechenden Auskünfte erteilt, zumindest auf seine wirtschaftliche Tragfähigkeit hin überprüfen. Ansonsten kann er keine sachgerechten Auskünfte erteilen. Zudem muss der Vermittler, wenn er die Anlage anhand eines Prospekts vertreibt, seiner Auskunftspflicht nachkommen und im Rahmen

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Güteantrag in Anlageberatungsfällen – und die Mindestanforderungen für eine Verjährungshemmung

Der Güteantrag hat in Anlageberatungsfällen regelmäßig die konkrete Kapitalanlage zu bezeichnen, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum anzugeben und den Hergang der Beratung mindestens im Groben zu umreißen. Ferner ist das angestrebte Verfahrensziel zumindest soweit zu umschreiben, dass dem Gegner und der Gütestelle ein Rückschluss auf Art und Umfang der

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Verjährungshemmung durch Güteantrag in Anlageberatungsfällen

Der Güteantrag hat in Anlageberatungsfällen regelmäßig die konkrete Kapitalanlage zu bezeichnen, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum anzugeben und den Hergang der Beratung mindestens im Groben zu umreißen. Ferner ist das angestrebte Verfahrensziel zumindest soweit zu umschreiben, dass dem Gegner und der Gütestelle ein Rückschluss auf Art und Umfang der

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Verjährungshemmung per Güteantrag – und seine Individualisierung in Anlageberatungsfällen

Der Güteantrag hat in Anlageberatungsfällen regelmäßig die konkrete Kapitalanlage zu bezeichnen, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum anzugeben und den Hergang der Beratung mindestens im Groben zu umreißen. Ferner ist das angestrebte Verfahrensziel zumindest soweit zu umschreiben, dass dem Gegner und der Gütestelle ein Rückschluss auf Art und Umfang der

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Haftung des Anlageberaters – und die Verjährungshemmung per Güteantrag

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof erneut mit den Anforderungen an die nötige Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs in einem Güteantrag in Anlageberatungsfällen zu befassen: Der Güteantrag hat in Anlageberatungsfällen regelmäßig die konkrete Kapitalanlage zu bezeichnen, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum anzugeben und den Hergang der Beratung mindestens im

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Anlageberatung als sittenwidrige Schädigung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anlageberater, der vorsätzlich eine anleger- und objektwidrige Empfehlung abgibt und die Schädigung des um Rat fragenden Anlegers zumindest billigend in Kauf nimmt, dem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet. Dementsprechend handelt auch sittenwidrig, wer als Leiter eines mit Anlageberatung befassten Unternehmens

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Pflichtverletzungen in der Kapitalanlageberatung – und die Verjährungshemmung durch Güteantrag

Ein Güteantrag kann die Hemmung der Verjährung nicht nur für die eigens darin erwähnten Pflichtverletzungsvorwürfe bewirken. Zwar ist die Verjährung mehrerer eigenständiger und hinreichend deutlich voneinander abgrenzbarer Pflichtverletzungsvorwürfe in Anlageberatungsfällen materiellrechtlich selbständig zu beurteilen. Die kenntnisabhängige regelmäßige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB berechnet sich für jeden dieser

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Beraterhaftung – und die gemeinsame Beratung mehrerer Anleger

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage der Berechtigung eines Geschädigten zu befassen, der wegen der Schlechtleistung eines Anlageberatungsvertrags Schadensersatz geltend macht, wenn er mit einem Dritten zusammen beraten worden ist und aus der fehlerhaft empfohlenen Beteiligung ein gemeinsamer Schaden entstanden ist: Die auf der Verletzung des Anlageberatungsvertrags beruhende

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Geschlossene Immobilienfonds – und die faktisch fehlende Fungibilität

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anlageberater grundsätzlich gehalten, den Anlageinteressenten, dem er zur Eingehung einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds rät, darauf hinzuweisen, dass die Veräußerung eines solchen Anteils in Ermangelung eines entsprechenden Markts nur eingeschränkt möglich ist. Die praktisch fehlende Aussicht, eine KG-Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

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Innenprovisionen – und die Haftung des Anlageberaters

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht im Rahmen eines vertraglichen Anlagevermittlungs- oder Anlageberatungsverhältnisses die generelle Pflicht des Beraters oder Vermittlers, im Rahmen der objektgerechten Beratung unaufgefordert über Vertriebsprovisionen Aufklärung zu geben, wenn diese eine Größenordnung von 15 % des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten, und etwaige irreführende oder unrichtige

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Fehlerhafte Anlageberatung – und die Verjährungshemmung durch Mahnbescheid

Der in einem Fall, der die Haftung wegen Prospektfehlern betraf, entschieden, dass es im Mahnverfahren zur erforderlichen Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs nicht der Benennung der einzelnen Prospektfehler bedarf. Nichts anderes kann für Pflichtverletzungen durch fehlerhafte Angaben beziehungsweise eine unzureichende Aufklärung im Rahmen eines Beratungsgesprächs gelten. Fehlt es allerdings

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Die Haftung des Anlageberaters – und die Steuervorteile

Die Auffassung, der Anleger müsse sich im Wege des Vorteilsausgleichs auch die erhaltenen Steuervergünstigungen anrechnen lassen, weil es sich bei der Rückabwicklung nicht um eine steuerrechtliche Veräußerung im Sinne des § 23 EStG handele und Anhaltspunkte dafür, dass die von dem Anleger in Anspruch genommenen Steuervorteile nachträglich entfallen könnten, nicht

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Beratungspflichtverletzungen in der Anlageberatung – und die Verjährungfrist beim Vorsatz

Die Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG aF ist auf vorsätzliche Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen nicht anwendbar. Ein vorsätzliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Kenntnis seiner Verpflichtung zur Aufklärung es gleichwohl unterlassen hat, seine als Berater tätigen Mitarbeiter anzuweisen, die Kunden entsprechend aufzuklären. Die bis zum 4.08.2009 geltende Sonderverjährungsvorschrift des

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Versteckte Innenprovisionen – und die Aufklärungspflicht der Bank

Eine beratende Bank hat Kunden aufgrund von Anlageberatungsverträgen ab dem 1.08.2014 über den Empfang versteckter Innenprovisionen von Seiten Dritter unabhängig von deren Höhe aufzuklären. Soweit diese Aufklärung im Rahmen von Anlageberatungsverträgen vor dem 1.08.2014 unterblieben ist, handelte die beratende Bank ohne Verschulden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine

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