Aufklärungspflichten bei einem Schifffonds

Bei einem Schiffsfonds ist in Bezug auf Risiken wegen Schiffsgläubigerrechten sowie wegen der Anwendung ausländischen und internationalen Rechts aufzuklären.

Insoweit ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs weder wegen Grundsatzbedeutung noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung noch zur Rechtsfortbildung erforderlich. Denn die

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Der sittenwidrig handelnde Anlageberater

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anlageberater, der vorsätzlich eine anleger- und objektwidrige Empfehlung abgibt und die Schädigung des um Rat fragenden Anlegers zumindest billigend in Kauf nimmt, dem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet.

Dementsprechend handelt

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Anlageberatung als sittenwidrige Schädigung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anlageberater, der vorsätzlich eine anleger- und objektwidrige Empfehlung abgibt und die Schädigung des um Rat fragenden Anlegers zumindest billigend in Kauf nimmt, dem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet.

Dementsprechend handelt

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Pflichtverletzungen in der Kapitalanlageberatung – und die Verjährungshemmung durch Güteantrag

Ein Güteantrag kann die Hemmung der Verjährung nicht nur für die eigens darin erwähnten Pflichtverletzungsvorwürfe bewirken.

Zwar ist die Verjährung mehrerer eigenständiger und hinreichend deutlich voneinander abgrenzbarer Pflichtverletzungsvorwürfe in Anlageberatungsfällen materiellrechtlich selbständig zu beurteilen. Die kenntnisabhängige regelmäßige Verjährungsfrist nach §§

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der zockende Gemeindekämmerer

Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde, die ausschließlich der Erzielung eines Spekulationsgewinns dienen, sind weder wegen einer Überschreitung des der Gemeinde gesetzlich zugewiesenen Wirkungskreises unwirksam noch wegen eines Verstoßes gegen ein etwaiges gemeindliches Spekulationsverbot nichtig.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können

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Sittenwidrige Swap-Geschäfte

Ein Swap-Geschäft ist sittenwidrig und nichtig, wenn es darauf angelegt ist, den Vertragspartner der Bank von vornherein chancenlos zu stellen.

Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB und damit nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung

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Beratungspflichten bei Swap-Geschäften mit anfänglich negativem Marktwert

Die beratende Bank ist im Zweipersonenverhältnis grundsätzlich bei allen Swap-Geschäften, denen kein konnexes Grundgeschäft zugeordnet ist, verpflichtet, unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts über die Einpreisung eines anfänglichen negativen Marktwerts und dessen Höhe aufzuklären.

Ist Schadensereignis eine Beratungspflichtverletzung anlässlich des

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