Anlageberatung bei einer Hotelbeteiligung

Eine Unternehmensbeteiligung an einem Hotelbetrieb ist als spekulative Anlageform einzuschätzen. Im Rahmen anlagegerechter Beratung ist auf ein Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals hinzuweisen. Eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds kann anlegergerecht sein. Eines Hinweises auf einen möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals

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Bankzertifikate, Emittentenrisiko – und die Aufklärungspflicht der Bank

Eine beratende Bank hat den Anleger bei Erwerb von Zertifikaten über das sog. allgemeine Emittentenrisiko aufzuklären.

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Inhaberschuldverschreibungen mit „100%igem Kapitalschutz“ – und die erforderliche Anlageberatung

Bei Inhaberschuldverschreibungen mit 100%igem Kapitalschutz oder mit bedingtem Kapitalschutz bezogen auf das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte oder Barrierepuffer stellt ein Sonderkündigungsrecht der Emittentin, verbunden mit dem Risiko eines teilweisen oder völligen Kapitalverlustes, eine für die Anlageentscheidung eines an

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Beratungspflichtverletzungen in der Anlageberatung – und die Verjährungfrist beim Vorsatz

Die Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG aF ist auf vorsätzliche Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen nicht anwendbar. Ein vorsätzliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Kenntnis seiner Verpflichtung zur Aufklärung es gleichwohl unterlassen hat, seine als Berater tätigen Mitarbeiter anzuweisen, die

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Anlageberatung durch die Bank

Aus dem Beratungsvertrag ist die Bank zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Inhalt und Umfang der Beratungspflichten hängen dabei von den Umständen des Einzelfalls ab.

Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits

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Umschichtung von Wertpapieren

Nicht jede einmal getroffene Anlageentscheidung erweist sich unter Hinzuziehung neuerer Erkenntnisse als zutreffend. Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung dann im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger. Die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts durch eine Bank muss unter Berücksichtigung

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Vorstrafen des Vermögensverwalters

Vorstrafen der mit der Verwaltung des Vermögens einer Anlagegesellschaft betrauten Person sind jedenfalls dann zu offenbaren, wenn die abgeurteilten Straftaten nach Art und Schwere geeignet sind, ein Vertrauen der Anleger in die Zuverlässigkeit der betreffenden Person zu erschüttern.

Nach der

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