Der Rechtsanwalt als Mittelverwendungskontrolleur – und seine Berufshaftpflichtversicherung

Ob die Kontrolle der Verwendung von in einen Fonds eingelegten Mitteln eine in der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts versicherte anwaltliche Tätigkeit im Sinne des § 1 AVB-A darstellt, kann vielmehr nur im Einzelfall unter Berücksichtigung einerseits der im Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen und andererseits der konkret vom Rechtsanwalt im Mittelverwendungskontrollvertrag übernommenen Aufgaben

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