Anleger haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Emissionsprospekt, auf dessen Grundlage die Anleger eine Anleihe gezeichnet haben, jedenfalls nicht zum Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung Defizite aufgewiesen hat.
So hat das Oberlandesgericht Nürnberg in den hier vorliegenden Schadensersatzklagen einzelner Anleger entschieden,
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