Prospektfehler – und die Emissionskosten

Ein Prospekt ist fehlerhaft, wenn der Anleger dem Prospekt den für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstand, in welchem Umfang seine Beteiligung nicht in das Anlageobjekt fließt, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird, nicht ohne weiteres entnehmen kann. Mit den Anforderungen an einen wahrheitsgemäßen, vollständigen und verständlichen Prospekt

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Kapitalanlageprospekt – und die notwendige Aufklärung des Anlegers

Einem Anleger muss für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden,

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Kapitalanlageprospekt – und die bestehenden Verflechtungen

Der Prospekt muss die wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Fondsgesellschaft, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Prospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen

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Verkaufsprospekt – und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung

Einem Anleger muss für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden.

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Der Prospekt – und die Aufklärung des Anlageinteressenten

Einem Anleger muss für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden.

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Das Totalverlustrisiko bei Kapitalanlagen

Hat ein Anleger beabsichtigt, sein Kapital für seine Altersvorsorge anzulegen und will deshalb das Risiko eines Totalverlustes nicht in Kauf nehmen, darf dem Anleger keine mit einem Totalverlustrisiko behaftete Kapitalanlage empfohlen werden. Eine solche Kapitalanlage dient nicht seinem Anlageziel, so dass er bei Eintreten des Totalverlustes den Anlagenberater für eine

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Falsche Beratung beim Wohnungskauf

Hat eine Wirtschaftsberatungsgesellschaft durch einen bei ihr tätigen Berater den Kauf einer Eigentumswohnung vermittelt, können die Käufer nicht damit rechnen, dass ihnen der garantierte Mietzins ungeschmälert zukommt. Es liegt im Wesen einer Prognose, dass diese sich nicht erfüllen muss. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Bamberg eine Schadensersatzklage abgewiesen. In

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Provisionszahlungen und die Aufklärungspflicht des freien Anlageberaters

Zur Pflicht des freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberaters zur Aufklärung über ihm zufließende Provisionen musste jetzt der Bundesgerichtshof erneut Stellung nehmen und lockerte dabei die Aufklärungspflichten des freien Anlageberaters gegenüber den Aufklärungspflichten des Bankberaters: Muss der Bankberater den Bankkunden über jede der Bank zufließende Provision und kick-back-Zahlung aufklären, trifft diese

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Grenzen der Anlegerberatung

Eine Bank ist im Rahmen der Anlageberatung nicht verpflichtet, den Kunden über ihre eigene Gewinnmarge und über einen negativen Marktwert des Anlageprodukts aufzuklären, entschied jetzt das Oberlandesgericht Celle. In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche

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