Ein auf den Abschluss eines nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB beurkundungspflichtigen Vertrags gerichtetes Angebot, das nicht notariell beurkundet und daher nichtig ist, kann, soweit es Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält, zusätzlich aufgrund der richterlichen Inhaltskontrolle gemäß § 308 Nr. 1 BGB als unwirksam anzusehen sein; außerdem erlischt es, wenn
LesenSchlagwort: Annahmefrist
Notarhaftung – und der zu ersetzende Schaden
Zur Beantwortung der Frage, welchen Schaden eine Amtspflichtverletzung zur Folge hat, ist in den Blick zu nehmen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten und wie die Vermögenslage des Betroffenen sein würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen hätte. Die erforderliche Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs gehört zur haftungsausfüllenden
LesenAnnahme eines Kaufangebots – und die Haftung des Notars
Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG hat der Notar den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären und über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren. Damit soll gewährleistet werden, dass die zu errichtende Urkunde den Willen der Parteien vollständig sowie inhaltlich richtig und eindeutig wiedergibt.
LesenVertragsangebot unter Abwesenden – und seine rechtzeitige Annahme
Bis zu welchem Zeitpunkt ein Vertragsangebot unter Abwesenden angenommen werden konnte, unterliegt tatrichterlichem Ermessen. Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, dabei alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt und berücksichtigt sowie die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind.
LesenDas notarielle Kaufangebot – und die viermonatige Annahmefrist
In einem vom Verkäufer vorformulierten; und vom Käufer abgegebenen Kaufangebot für eine Eigentumswohnung ist eine viermonatige Bindungsfrist des das Angebot abgebenden Käufers nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam. Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen über den Erwerb einer fertiggestellten Eigentumswohnung, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, hat der Bundesgerichtshof eine Frist
LesenDas Kaufangebot für eine vermieteten Eigentumswohnung – und die Annahmefrist
Die in dem Angebot – als allgemeine Geschäftsbedingung – enthaltene Erklärung, dass nach Ablauf der vierwöchigen Bindungsfrist nur die Bindung an das Angebot, nicht aber das Angebot selbst erlöschen solle, führt nicht zu einer Fortgeltung des Angebots, weil die Klausel gemäß § 308 Nr. 1 BGB unwirksam ist. Im hier
LesenFrist zur Annahme eines Grundstückskaufangebots
Enthält das – von der Verkäuferin formulierte und als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte – Angebot der Käuferin einer Eigentumswohnung die Erklärung, dass nach Ablauf einer Bindungsfrist von 42 Tagen nur die Bindung an das Angebot, nicht aber das Angebot selbst erlöschen solle, so unterliegt diese Fortgeltungsklausel der AGBrechtlichen Inhaltskontrolle unterliegt und
LesenBindungsfrist und Annahmefrist im notariellen Kaufangebot
Die Erklärung eines Grundstückskäufers in seinem notariell beurkundeten Vertragsangebot, dass sein Angebot über die Bindungsfrist von vier Wochen hinaus widerruflich fortbesteht, ist unwirksam, wenn eine von de Veräußerin vorformulierte Klausel vorliegt, welche den Vorschriften über die richterliche Kontrolle des Inhalts Allgemeiner Geschäftsbedingungen (§§ 307 – 309 BGB) unterliegt. In einem
LesenAnnahmefrist für den Bauträgervertrag
Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB). Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit §
LesenDas verfristete Grundstückskaufangebot
Die Erklärung in einem notariellen Grundstückskaufangebot, dass das Angebot über die Bindungsfrist hinaus widerruflich fortbesteht, ist zumindest dann unwirksam, wenn es sich bei dem beurkundeten Angebot um Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers handelt. Der Kaufvertrag ist mit der Beurkundung der Annahmeerklärung des Verkäufers nach § 152 Satz 1 BGB nur dann
LesenDas unbefristete Vertragsangebot
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist. Der Kaufvertrag ist mit der Beurkundung der Annahmeerklärung der Beklagten nach
LesenAnnahmefrist für vermittelte Hausbauverträge
Eine Klausel in von Verkaufsberatern vermittelten Verträgen über den Hausbau, wonach der Unternehmer einen Antrag des Bestellers innerhalb eines Monats nach dessen Unterzeichnung des Vertragsformulars annehmen kann, ist so zu verstehen, dass für die Fristberechnung das im Vertragsformular eingetragene Datum maßgebend ist. Auf das tatsächliche Datum der Unterzeichnung kommt es
LesenAnnahmefristen bei Grundstückskaufverträgen
Bei vielen Bauherrenmodellen hat es sich eingebürgt, dass das Vertragsangebot durch den Käufer und die Annahme durch den Verkäufer des Grundstücks (oder der Eigentumswohnung) getrennt beurkundet wird, wobei sich der Verkäufer meist eine lange, mehrere Monate umfassende Annahmefrist vorbehält, damit er die (seine Herstellungspflicht begründende) Annahme erst zu erklären braucht,
Lesen