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Annahmefrist für den Bauträgervertrag

Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB). Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot

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Das verfristete Grundstückskaufangebot

Die Erklärung in einem notariellen Grundstückskaufangebot, dass das Angebot über die Bindungsfrist hinaus widerruflich fortbesteht, ist zumindest dann unwirksam, wenn es sich bei dem beurkundeten Angebot um Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers handelt.

Der Kaufvertrag ist mit der Beurkundung der Annahmeerklärung

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Das unbefristete Vertragsangebot

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist.

Der

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