Belgische Untersuchungshaft

Gemäß § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB hat das Gericht den Anrechnungsmaßstab für eine in dieser Sache erlittene Freiheitsentziehung zu bestimmen, wobei der Anrechnungsmaßstab im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen ist. Hinsichtlich einer in in Belgien vollstreckten Untersuchungshaft kommt nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht. Bundesgerichtshof, Beschluss vom

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