Ein Zugang zum eMail-Account reicht nach Ansicht des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken für eine Anscheinsvollmacht aus.
So hat das Oberlandesgericht eine Einigung zwischen einer Immobilieneigentümerin und ihrer Versicherung als vertraglich bindend beurteilt, auch wenn das Angebot vom Ehemann kam. Weil sie
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