Anschlusszwang und die Kosten

Wenn sich der Träger der Abwasserentsorgung für den Anschluss eines Grundstücks über eine Druckleitung entschieden hat, ist es Sache des Grundstückseigentümers, seine Grundstücksentwässerungsanlage dem Stand der Technik entsprechend an diese Druckleitung anzuschließen.

Daher musste auch in dem hier vom Verwaltungsgericht

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Wäschewaschen und der Trinkwasseranschluss

Die Trinkwasserverordnung verbietet nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser einer dort zusätzlich zum Trinkwasseranschluss verwendeten Eigenversorgungsanlage zu benutzen, auch wenn für deren Wasser keine Trinkwasserqualität nachgewiesen ist.

Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, ergibt sich aus der

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