Kläranlage

Der hypothetisch verjährte Anschlussbeitrag im Land Brandenburg – und die Umstellung auf Benutzungsgebühren

Ein Vertrauensschutz aufgrund hypothetischer Festsetzungsverjährung des Anschlussbeitrags ist auch bei einer Umstellung auf Benutzungsgebühren zu berücksichtigen.

Wechselt ein Einrichtungsträger zur Deckung des Herstellungsaufwands von einer Beitragsfinanzierung auf eine reine Gebührenfinanzierung mit unterschiedlichen Gebühren für Beitragszahler und -nichtzahler („gespaltene“ Gebührensätze), darf

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Dorfstraße

Erhebung eines Anschlussbeitrags beim neuen Grundstückseigentümer

Das Bundesrecht kennt außerhalb des Erschließungsbeitragsrechts kein allgemeines, das Landesbeitragsrecht bindendes Prinzip der Einmaligkeit der Beitragsheranziehung.

Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung, wie ihn das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zugrunde legt, ist demnach das Ergebnis einer Auslegung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern

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