Anschlussberufung – und die eigenständige Beschwer

Eine Anschlussberufung erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine eigenständige Beschwer.

Die mit dem Hauptantrag erstinstanzlich obsiegende Klägerin konnte deshalb mit der Anschlussberufung einen Hilfsantrag zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts stellen, obschon sie durch

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