Wendet sich eine Prozesspartei mit der Anschlussrevision gegen die Zurückweisung ihrer Anschlussberufung, ist sie durch deren Abweisung beschwert.
Die Anschlussrevision stellt, obwohl nicht Rechtsmittel im eigentlichen Sinne, ein Angriffsmittel dar, mit dem der Anschlussrevisionskläger eine Abänderung der angefochtenen Entscheidung zu
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