Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag von 30 Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die der Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) angehören oder angehörten, auf Beitritt und Anschluss an ein anhängiges Normenkontrollverfahren abgelehnt. Das Normenkontrollverfahren und die Beitritts-/Anschlusserklärungen Im September 2018 hat der Antragsteller, der sich aus 216 Mitgliedern des Deutschen Bundestages
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