Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die dritte Anschlussprüfung

Die von den Besonderheiten des Einzelfalls abstrahierte Frage, ob bei einem Freiberufler eine dritte Anschlussprüfung zulässig ist, ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu bejahen. Die Beantwortung der Frage, ob die Finanzbehörde bei Anordnung einer dritten Anschlussprüfung ihr Ermessen

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