Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages – und der fehlende Anschlussversicherungsnachweis

Der seinen Prämienanspruch geltend machende Versicherer kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer vom Versicherungsnehmer ausgesprochenen Kündigung wegen Fehlens eines Anschlussversicherungsnachweises gemäß § 205 Abs. 6 VVG berufen, wenn er den Versicherungsnehmer nicht nachweisbar auf dessen Fehlen hingewiesen hat. Die Kündigung einer Pflichtkrankenversicherung i.S. des § 193 Abs. 3 Satz

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