Ein bisher auf eine arbeitsvertragliche Anspruchsgrundlage gestützter Klageanspruch wird durch das spätere Abstellung auf eine tarifvertragliche Bestimmung um einen zusätzlichen Lebenssachverhalt erweitert. Hierbei handelt es sich um die Einführung eines neuen Streitgenstands und damit um eine Klageerweiterung.
Nach dem für
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