Bundesfinanzhof (BFH)

Die unentgeltliche Anteilsübertragung auf einen beschränkt Steuerpflichtigen – und das nationale Besteuerungsrecht

§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass durch die unentgeltliche Anteilsübertragung auf den beschränkt Steuerpflichtigen das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte

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Freiheitsstatue

Wegzugsbesteuerung – bei unentgeltlichen Anteilsübertragungen ins Ausland

Die Vorschrift zur „Wegzugsbesteuerung“ bei unentgeltlichen Anteilsübertragungen auf im Ausland ansässige beschränkt Steuerpflichtige ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste.  In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall übertrug ein Vater auf seinen

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Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil – vor der zivilrechtlichen Übertragung

Dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft kann die Mitunternehmerstellung bereits vor der zivilrechtlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils zuzurechnen sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und Mitunternehmerrisiko

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Der Kaufpreis für einen Mitunternehmeranteil – und seine vorzeitige abgezinste Zahlung

Die vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil für zu einem teilentgeltlichen Erwerb. Wird die Zahlung an den veräußerenden Mitunternehmer durch einen Einnahmeverzicht des übernehmenden Mitunternehmers realisiert, führt dies nicht zu Erwerbsaufwendungen; für die der in einer Ergänzungsrechnung zu erfassenden AfA besteht keine Abzugsmöglichkeit als Sonnderbetriebsausgabe. Der übernehmende Mitunternehmer

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Übertragung von GmbH-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch – und die bestehende Betriebsaufspaltung

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft wie vorliegend unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen und verpflichtet sich der Erwerber der Anteile, sein Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen sowie sein Stimmrecht dem Veräußerer für die Dauer des Nießbrauchrechts zu überlassen, und bevollmächtigt er diesen unwiderruflich, nicht nur die mit dem Geschäftsanteil verbundenen Ladungen zu Gesellschafterversammlungen

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Ausländische Betriebsstätte – und der finale Betriebsstättenverlust

Leistet der Veräußerer bei der entgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer ausländischen Personengesellschaft wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft an den Erwerber eine Ausgleichszahlung, kann er insoweit keinen inländischen Verlust geltend machen, als die Personengesellschaft über ausländische Betriebsstätten verfügt, die nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht

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Bundesfinanzhof (BFH)

Geschlossene Immobilienfonds – und die Übertragung von Anteilen

Überträgt der Steuerpflichtige einen fremd finanzierten Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds in Erfüllung einer Vergleichsvereinbarung auf eine von dem finanzierenden Kreditinstitut benannte Erwerbergesellschaft und verzichtet das Kreditinstitut im Gegenzug teilweise auf die Rückzahlung des restlichen Darlehens, kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen. Als Anschaffung und Veräußerung werden im Regelfall der entgeltliche

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Teilweise Anteilsübertragung in der Partnerschaftsgesellschaft

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass ein zivilrechtlicher Gesellschafter, der nicht am Gewinn, Verlust und den stillen Reserven beteiligt ist, aber im Außenverhältnis gegenüber den Gläubigern haftet und deshalb Mitunternehmerrisiko trägt, Mitunternehmer ist, wenn das schwach ausgeprägte Mitunternehmerrisiko durch eine ausgeprägte Mitunternehmerinitiative kompensiert wird. Die Regelung des

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Unentgeltliche Übertragung von (Teil-)Mitunternehmeranteilen – bei gleichzeitiger Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen

Die unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen der Eltern an einer GbR (Besitzgesellschaft) -jeweils als Teilmitunternehmeranteile- auf ihre Kinder führt nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven, wenn die Eltern als Sonderbetriebsvermögen bei der GbR behandelte Anteile an der Betriebsgesellschaft (GmbH) nicht vollständig auf ihre Kinder, sondern auch zu einem geringen Teil zum

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Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines Gesellschaftsanteils – und die Grunderwerbsteuer

Die Abtretung eines kaufvertraglichen Anspruchs auf Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft und die Begründung der Verpflichtung dazu unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Gleiches gilt für die Übertragung der Gesellschaftsanteile vom bisherigen Gesellschafter unmittelbar auf den Abtretungsempfänger. Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück, so

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Rückabwicklung einer Geschäftsanteilsverkaufs – und die Grunderwerbsteuer

Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück, so unterliegt gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung unmittelbar oder mittelbar von mindestens 95 % der Anteile der Gesellschaft begründet, der Grunderwerbsteuer. Das Gesetz fingiert dabei -zivilrechtlich nicht vorhandene- grundstücksbezogene Erwerbsvorgänge und trägt

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Verkauf von Geschäftsanteilen – und der ausstehende Gewinnverwendungsbeschluss

Liegt im Zeitpunkt der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vor, so kommt eine Abspaltung der Ausschüttungsansprüche nicht in Betracht. Entsprechend kann ein Gesellschafter Gewinnansprüche aus einer am Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung einer Tochtergesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren. Zwar können nach dem Beschluss des Großen Bundesfinanzhofs des

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Die Mitgliedschaft in einer Forstgenossenschaft und die Übertragungsbeschränkungen

Die satzungsrechtliche Beschränkung der Übertragbarkeit von Verbandsanteilen einer Forstgenossenschaft ist durch die gesetzliche Ermächtigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Realverbandsgesetzes gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar. Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall die Berufung einer Klägerin zurückgewiesen, die von ihrem

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Ausscheiden eines Gesellschafters zum Nennwert – und die Schenkungsteuer

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Nennwert seines Geschäftsanteils aus, entsteht keine Schenkungsteuerpflicht. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Düsseldorf erstmals zu der Frage Stellung genommen, ob Schenkungsteuer entsteht, wenn ein Gesellschafter unter Auszahlung nur des Nennbetrags seines Geschäftsanteils aus einer Kapitalgesellschaft ausscheidet, die nach dem sog. Managermodell organsiert

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Grunderwerbsteuer bei einer Anteilsübertragung unter 95%

Eine im Rahmen der Grunderwerbsteuer steuerbare Anteilsübertragung liegt bei Beteiligungsquote unter 95 % nicht vor. Bei der Ermittlung der Beteiligungsquote bleiben von der Gesellschaft selbst gehaltene Anteile außer Betracht. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG unterliegt ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung unmittelbar oder mittelbar von mindestens

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