Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Berufung im Verfahren über die Entfernung einer Sandsteinplastik von der Stadtkirche der Lutherstadt Wittenberg zurückgewiesen, die Figur ‑eine sogenannte „Judensau“- braucht daher nicht aus der Kirchenfassade entfernt zu werden. Der Kläger hat die beklagte Kirchengemeinde auf die Beseitigung der Skulptur von der Fassade der Kirche
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