Nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann einen Normenkontrollantrag jede natürliche oder juristische Person stellen, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Streitfall trifft der Änderungs-Bebauungsplan für ein im
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