Bundesverwaltungsgericht

NS- bzw. DDR-Unternehmensschädigung – und die Bruchteilsrestitution wegen des Tochterunternehmens

Werden im Zuge einer Unternehmensschädigung mit einem Mutterunternehmen Anteile an einem Tochterunternehmen entzogen, steht dem Träger des Mutterunternehmens kein Anspruch auf Einräumung von Bruchteilseigentum an ehemaligen Vermögensgegenständen des Tochterunternehmens oder auf anteilige Erlösauskehr zu.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen

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Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen – oder: das ausgetrickste Normenkontrollverfahren

Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb eines Jahres in das Verfahren einbeziehen. Anderenfalls ist der Normenkontrollantrag hinsichtlich der geänderten Vorschrift

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