Hat ein Gläubiger in einem asymmetrischen Verfahren in dem zur Anhörung der Gläubiger anberaumten Termin oder innerhalb der stattdessen gesetzten einheitlichen Erklärungsfrist einen zulässigen Versagungsantrag gestellt, kann der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung nur noch mit Zustimmung dieses Gläubigers zurücknehmen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Insolvenzverfahren, auf das
LesenSchlagwort: Antragsrücknahme
Die Rücknahme einer Hilfsaufrechnung
Eine Hilfsaufrechnung kann auch noch im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgenommen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Aufrechnende nicht gehindert, eine einmal erklärte Hilfsaufrechnung frei zurückzunehmen. Denn sie wird nur für den Fall erklärt, dass das Gericht die Klagforderung in seiner abschließenden Entscheidung
LesenAnwaltliche Hilfe – gegen eine zwischenzeitlich zurückgenommene Klage
Nimmt eine mit einer Klage/hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einem Rechtsmittel überzogene Partei anwaltliche Hilfe in Anspruch, sind die hierdurch angefallenen Kosten nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart auch dann erstattungsfähig, wenn der Kläger/Antragsteller/Rechtsmittelführer seine Anträge zwischenzeitlich zurückgenommen hat und der Gegner oder sein Vertreter hiervon unverschuldet keine
LesenRestschuldbefreiung – und der Streit um die Antragsrücknahme
In der Insolvenzordnung ist nicht ausdrücklich geregelt, ob der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung zurücknehmen kann und in welchem Verfahren gegebenenfalls über die Zulässigkeit und Wirksamkeit der Rücknahme zu entscheiden ist. Dies schließt nach in Rechtsprechung und Schrifttum einhellig vertretener Meinung die Rücknahme des Antrags eines Gläubigers auf Versagung der
LesenDie versagte Restschuldbefreiung – und die verspätete Antragsrücknahme
Die Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung durch den Schuldner ist jedenfalls dann unzulässig, wenn sie erklärt wird, nachdem ein Insolvenzgläubiger im Schlusstermin oder in einem an dessen Stelle tretenden schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Versagung gestellt und das Insolvenzgericht dem Schuldner hierauf die Restschuldbefreiung versagt hat. Dies entschied jetzt der
LesenKonkludente Klagerücknahme
Eine (teilweise) Antragsrücknahme gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 269 ZPO kann ebenso wie die nach mündlicher Verhandlung erforderliche Einwilligung der Gegenseite konkludent erklärt werden. Die Annahme einer nicht ausdrücklich erklärten Klage- bzw. Antragsrücknahme setzt allerdings voraus, dass das Verhalten der Partei bzw. des Beteiligten den
LesenSorgerechtsverfahren – und die Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme
Indem das FamFG in § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG, der gemäß § 83 Abs. 2 FamFG auch bei Rücknahme des Antrags Anwendung findet, die Entscheidung über die Kostenverteilung in das billige Ermessen des Gerichts stellt, übernimmt es für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder das Prinzip der strengen
LesenKettenauflassungen – und die Eintragung eines Eigentumswechsels
Ein Eintragungsantrag kann auch schlüssig zurückgenommen werden; das wird namentlich angenommen, wenn ein neuer Eintragungsantrag anstelle des alten gestellt wird. Eine ohne Antrag oder aufgrund eines unwirksamen Antrags erfolgte Grundbucheintragung macht das Grundbuch mithin nicht unrichtig, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Verfügung vorliegen. Das ist bei den sogenannten Kettenauflassungen
LesenAntragsrücknahme und Kostentragungspflicht im Scheidungsverfahren
Materiell richtet sich die Kostenentscheidung in einem Scheidungsverfahren nach § 150 FamFG. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen dem Antragsteller aufzuerlegen, wenn der Scheidungsantrag zurückgenommen wird. In Absatz 4 der Vorschrift heißt es, dass das Gericht die Kosten nach billigem Ermessen anderweitig verteilen
LesenDie verweigerte Zustimmung zur Rücknahme des Scheidungsantrags
Hat die Antragsgegnerin die nach Verhandlung zur Sache über den Scheidungsantrag erforderliche Zustimmung zu einer vom Antragsteller erklärten Rücknahme des Scheidungsantrages (hier: durch ausdrückliche Stellung des Antrages auf Aufhebung des Verbundurteils und Zurückverweisung der Sache im Termin des anhängigen Berufungsverfahrens) verweigert und war das Scheidungsverfahren deswegen fortzusetzen, ist die Antragsrücknahme
LesenEinseitige Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren
Eine im selbständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Dies gilt auch dann, wenn das Beweissicherungsinteresse zum Zeitpunkt der Erklärung entfallen war. Im selbständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494a ZPO keine
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