Mit den Pflichten des Rechtsmittelgerichts, wenn es einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenkt hatte sich erneut zu befassen:
Dem zugrunde lag eine verspätet eingeganene Berufungsbegründung:
Die Kläger darunter ein Rechtsanwalt, der auch den anderen Kläger vertritt-
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