Oberlandesgericht Karlsruhe

Wiedereinsetzung – und die für nicht glaubhaft befundene anwaltliche Versicherung

Mit den Pflichten des Rechtsmittelgerichts, wenn es einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenkt hatte sich erneut zu befassen: Dem zugrunde lag eine verspätet eingeganene Berufungsbegründung: Die Kläger darunter ein Rechtsanwalt, der auch den anderen Kläger vertritt- machen gegen die Beklagten Ansprüche im Zusammenhang mit einem Medizinprodukt

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Unterschrift

Anwaltliche Versicherung

Grundsätzlich kann die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist. Dafür muss der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern. So auch in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen

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Justizzentrum Jena

Wiedereinsetzung wegen überlanger Postlaufzeiten – und die anwaltliche Versicherung

Mit einer im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs mittels anwaltlicher Versicherung erfolgten Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch den Verfahrensbevollmächtigten in einen Postkasten hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem lag ein Rechtsstreit zwischen geschiedenen Eheleuten zugrunde: Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, ihren geschiedenen Ehemann, mit der Behauptung, er habe

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