Keine Anwaltsgeheimnis für Syndikusanwälte

Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit einem Syndikusanwalt nicht durch die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt geschützt, entschied soeben der Gerichtshof der Europäischen Union.

Hintergrund dieser Entscheidung war ein wettbewerbsrechtliches Verfahren vor der Europäischen Kommission:

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Kein Anwaltsgeheimnis für Syndikusanwälte?

In einem vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Kartellverfahren u.a. der Akzo Nobel hat jetzt die Generalanwältin ihre Schlussanträge vorgelegt, die aufhorchen lassen: Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott gilt das Anwaltsgeheimnis in Kartellverfahren der EU-Kommission nicht für Syndikusanwälte.

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