LG Bremen

Beratung über die Erfolgsaussichten – und die Rechtsschutzversicherung

Die Pflicht des Rechtsanwalts zur Beratung des Mandanten über die Erfolgsaussichten einer in Aussicht genommenen Rechtsverfolgung besteht unabhängig davon, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist oder nicht. Ein bestehender Deckungsanspruch des Mandanten gegen seinen Rechtsschutzversicherer oder eine bereits vorliegende Deckungszusage können den Anscheinsbeweis für ein beratungsgerechtes Verhalten des Mandanten ausschließen; dies

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LG Bremen

Die Verschlechterung der Erfolgsaussichten

Die Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten über die Erfolgsaussichten einer in Aussicht genommenen Rechtsverfolgung aufzuklären, endet nicht mit deren Einleitung; verändert sich die rechtliche oder tatsächliche Ausgangslage im Laufe des Verfahrens, muss der Rechtsanwalt seinen Mandanten über eine damit verbundene Verschlechterung der Erfolgsaussichten aufklären. Die Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten

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Oberlandesgericht Stuttgart

Belehrung über die Aussichtslosigkeit eines Rechtsmittels

Ein Rechtsanwalt, der seiner Anwaltshaftung entgehen will, ist nach einem durch das Berufungsgericht erteilten Hinweis über die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung zur umfassenden Aufklärung seiner Mandanten samt den wirtschaftlichen Folgen verpflichtet,will er einer Anwaltshaftung entgehen. Will der Mandant trotz umfassender Belehrung über die Aussichtslosigkeit eines eingelegten Rechtsmittels an diesem festhalten,

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Anwaltshaftung – und der Verjährungsbeginn

Die in der Rechtsberaterhaftung für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis von den den Schadensersatzanspruch begründenden Umständen liegt vor, wenn der Mandant aus den ihm bekannten Umständen den Schluss auf einen gegen den Berater gerichteten Schadensersatzanspruch gezogen hat. Die Verjährung des (hier unterstellten) Schadensersatzanspruchs der Mandantin gegen die Rechtsanwältin richtet

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Unfallregulierung – und die Einbeziehung der Töchter in den Schutzbereich des Anwaltsvertrages

Mit der Frage der Einbeziehung von Dritten in den Schutzbereich eines Rechtsberatungsvertrages hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Ausgangssachverhalt In dem dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegenden Fall nahmen zwei Schwestern einen Rechtsanwalt wegen fehlerhafter Rechtsberatung insbesondere auf die Zahlung von Schadensersatz in Anspruch und begehrten zudem die

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Scheidungsfolgenvereinbarung -und die Beratungspflicht des Anwaltsmediators

Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Auf den abgeschlossenen Mediationsvertrag finden die Grundsätze der Anwaltshaftung Anwendung. Die Beratung über die Folgesache Versorgungsausgleich war im vorliegenden Fall von dem Mediationsvertrag umfasst. Unstreitig schlossen die damaligen Eheleute mit der Mediatorin einen

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Anwaltshaftung – und das Verschulden des Terminsanwalts

Das Verschulden des Terminsanwalts kann der Mandantin im Rahmen der Haftung des Prozessbevollmächtigten nicht als Mitverschulden nach §§ 254, 278 BGB angerechnet werden. Mehrere in derselben Sache beauftragte Rechtsanwälte, gleich ob sie nacheinander oder nebeneinander tätig werden, führen rechtlich selbständige Mandate aus. Es kann daher keiner der Anwälte in seinem

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Haftung des Mediators – und die Haftung des Prozessanwalts

Mit der Haftung des Anwaltsmediators neben einem Terminsanwalt, der im Termin den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung ausschließt, hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart zu befassen: Zwischen dem Prozessanwalt und der Mediatorin besteht im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch des Ehegatten ein Gesamtschuldverhältnis im Sinne des § 421 BGB. Der Ausgleichsanspruch des §

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Steuerberaterhaftung – und der mißlungene Reparaturversuch des nachfolgenden Steuerberaters

Mögliche Fehler eines nachfolgend beauftragten Steuerberaters, der versucht, den Beratungsfehler der zunächst mandatierten Steuerberater im Rahmen eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens zu „reparieren“, sind weder geeignet, den Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung der ursprünglich mandatierten Steuerberater und dem der Mandantin entstandenen Schaden in Höhe der Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens zu unterbrechen, noch ein

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Die vergeigte erste Instanz – und die unzureichende Belehrung über die Erfolgsaussichten der Berufung

Hat der Rechtsanwalt den Verlust des Vorprozesses aufgrund einer unzureichenden oder fehlerhaften rechtlichen Beratung und Vertretung zu verantworten, trifft den über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels unzureichend aufgeklärten Mandanten kein Mitverschulden, wenn er es unterlässt, gegen die nachteilige Entscheidung im Vorprozess Rechtsmittel einzulegen. Nach ständiger Rechtsprechung kann sich der Rechtsanwalt regelmäßig

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Anwaltshaftung – und die Vermögensschäden des Vertreters des Mandanten

Unter welchen Voraussetzungen ist der Vertreter des Mandaten als Dritte in den Schutzbereich eines Anwaltsvertrages einbezogen? Mit dieser Frage musste sich jetzt der Bundesgerichtshof auf eine Anwaltshaftungsklage des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Mappus beschäftigen: Dieser war von Februar 2010 bis Mai 2011 Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg. Das Land Baden-Württemberg beauftragte die

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Landgericht Bremen

Die Belehrungspflicht des Rechtsanwalts

Ein Rechtsanwalt ist im Rahmen des ihm erteilten Mandates verpflichtet, den Auftraggeber umfassend zu belehren, seine Belange nach jeder Richtung wahrzunehmen und seinen Auftrag so zu erledigen, dass Nachteile für den Mandanten möglichst vermieden werden. Droht dem Mandanten ein Rechtsverlust, hat er diesem durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Mandant kann

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Anwaltshaftung – und die Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens

Die Vermutung des beratungsgemäßen Verhaltens kommt zur Anwendung, wenn im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände eine bestimmte Entschließung des zutreffend informierten Mandanten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre. Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung durch den rechtlichen Berater aus der Sicht eines vernünftig urteilenden

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Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze – und die Einzelanweisung

Eine Einzelanweisung, die das Fehlen allgemeiner organisatorischer Regelungen zur Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze ausgleichen kann, setzt voraus, dass der Rechtsanwalt für einen bestimmten Fall genaue Anweisungen erteilt, die eine Fristwahrung sicherstellen. Erschöpft sich die Einzelanweisung lediglich darin, die Art und Weise, den Zeitpunkt sowie den Adressaten der Übermittlung zu bestimmen, genügt

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Der Rechtsanwalt als Mittelverwendungskontrolleur – und seine Berufshaftpflichtversicherung

Ob die Kontrolle der Verwendung von in einen Fonds eingelegten Mitteln eine in der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts versicherte anwaltliche Tätigkeit im Sinne des § 1 AVB-A darstellt, kann vielmehr nur im Einzelfall unter Berücksichtigung einerseits der im Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen und andererseits der konkret vom Rechtsanwalt im Mittelverwendungskontrollvertrag übernommenen Aufgaben

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Die Rechtskenntnis des Richters – und warum es der Anwalt besser wissen muss

Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen, erfährt durch Grundsatz „iura novit curia“ keine Einschränkung. Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch seines Mandanten klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so

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Alternative Klagebegründungen – und der anwaltliche Vortrag

Wird eine Klage auf mehrere selbständige Vertragsverletzungen (hier: fehlerhafter Transport sowie unzureichende Versicherung verschiffter Güter) gestützt, hat der Rechtsanwalt zu den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen substantiiert vorzutragen. Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch seines Mandanten klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend

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Sachverhaltsermittlung – und die Informationspflicht des Mandanten

Übernimmt der Rechtsanwalt ein Mandat, so hat er zunächst den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen, um die übernommene Rechtsvertretung fehlerfrei vornehmen zu können, weil er nur dann eine zuverlässige Grundlage für sein weiteres Vorgehen hat. Mit dieser Verpflichtung korrespondiert eine vertragliche Informationspflicht seines Mandanten, der den Rechtsanwalt während der gesamten Dauer des

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Anwaltsregreß – und die Aufrechnung mit den Anwaltsgebühren

Grundsätzlich kann ein Rechtsanwalt trotz Schlechterfüllung eines Anwaltsdienstvertrages die ihm geschuldeten Gebühren verlangen. Insofern kann der Auftraggeber den aus dem Anwaltsdienstvertrag (§§ 611, 675 BGB) herrührenden anwaltlichen Vergütungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung kürzen. Eine Minderung der vereinbarten Vergütung wie im Fall des § 634 BGB ist bei einem

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Fristversäumnis – und die haftungsausfüllende Kausalität in der Anwaltshaftung

Grundsätzlich obliegt der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden als anspruchsbegründende Voraussetzung nach allgemeinen Regeln demjenigen, der Schadensersatz verlangt. Demnach hat der Auftraggeber den Nachweis zu führen, dass er den mit der Ausgangsklage geltend gemachten Anspruch gegen seinen Schuldner ohne die anwaltliche Pflichtverletzung hätte durchsetzen können.

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Computerarbeit

Anwaltliche Beratung – Werk- oder Dienstvertrag?

Ein Vertrag, in welchem ein Anwalt mit der rechtlichen Beratung des Mandanten beauftragt wird, ist regelmäßig als Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB) einzuordnen. Das ändert sich nicht dadurch, dass der Anwalt die Einhaltung des geltenden Rechts in Aussicht stellt oder sogar zusichert. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. September 2015 – IX

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„Da gehen wir bis Karlsruhe!“ – Vortragspflichten bei der Anwaltshaftung

Zur schlüssigen Darlegung eines Schadensersatzanspruches ist es nicht ausreichend nur vorzutragen, dass eine anwaltliche Pflicht verletzt worden sei, sondern es ist auch darzulegen, wie sich bei pflichtgemäßem Verhalten der Sachverhalt und die Vermögenslage des Geschädigten entwickelt hätten. Sofern ein solcher Vortrag erfolgt, hat der im Schadensersatzprozess zur Entscheidung berufene Richter

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Beratungspflichten aus dem Anwaltsvertrag – und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Ein Dritter kann in den Schutzbereich vertraglicher Pflichten einbezogen sein, wenn der geschützte Dritte mit der Hauptleistung des Schutzpflichtigen bestimmungsgemäß in Berührung kommt, zu dieser Leistungsnähe ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrags hinzutritt und dem Schutzpflichtigen die Einbeziehung Dritter in sein

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Die unzulässigen Einlagengeschäfte des Treuhänders

Mit der Haftung eines Rechtsanwalts, der als Treuhänder aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages Kapital in einem unzulässigen Einlagengeschäft anlegt, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Im hier entschiedenen Fall schloss die Mandanten mit dem Rechtsanwalt im Oktober 2009 einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Kündigung eines Rentenversicherungsvertrags und die Verwendung des hieraus resultierenden

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Landgericht Bremen

Der Regressprozess – und die Richter des Vorprozesses

Die Mitwirkung der im Vorprozess mit der Sache befassten Richter bei dem Erlass der Entscheidung im späteren Anwaltshaftungsprozess stellt weder einen gesetzlichen Ausschlussgrund noch einen Ablehnungsgrund wegen Besorgnis der Befangenheit dar. Die im Regreßprozess geschäftsplanmäßig berufenen Richter sind mithin wegen ihrer Mitwirkung im vorausgegangenen Arzthaftungsprozess weder ausgeschlossen (§ 41 Nr.

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Landgericht Bremen

Unterschriftenkontrolle in der Anwaltskanzlei

Da die Unterschriftenkontrolle, die der Rechtsanwalt zuverlässigen Bürokräften überlassen darf, gerade der Vermeidung eines erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausschließbaren Anwaltsversehens bei der Unterschriftsleistung dient, kann auf ein zeitlich vor der unterbliebenen Unterschriftskontrolle liegendes Anwaltsversehen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Berufungsschrift regelmäßig nicht zurückgegriffen werden. Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Anscheinsbeweis bei der Rechtsanwaltshaftung und der Steuerberaterhaftung

In Fällen der Rechts- und Steuerberaterhaftung bestimmen sich Beweiserleichterungen für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises. Unter welchen Voraussetzungen in Fällen der Rechtsberaterhaftung für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden zugunsten des Mandanten Beweiserleichterungen in Betracht kommen, lässt sich der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entnehmen,

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Oberlandesgericht München

Die vom BGH-Anwalt gewünschte Honorarvereinbarung – und die Haftung der Instanzanwälte

Übernimmt es ein Instanzanwalt, im Auftrag seiner Partei nach seiner Wahl einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt mit der Einlegung einer zugelassenen Revision zu beauftragen, will dieser das Mandat aber nur nach Abschluss einer Honorarvereinbarung übernehmen, muss sich der Instanzanwalt vergewissern, dass die Honorarvereinbarung mit seinem Mandanten rechtzeitig abgeschlossen wird, und

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Verjährungsbeginn bei anwaltlicher Falschberatung

Mit dem Beginn des Laufs der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen anwaltlicher Falschberatung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Ansprüche gegen Rechtsanwälte verjähren seit dem 15.12 2004 nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 194 ff BGB. Danach ist ein Regressanspruch nach drei Jahren (§ 195 BGB) ab dem Schluss des

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Die Pflichtverletzung des Erstberaters und der Zurechnungszusammenhang

Der Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schadenseintritt wird bei einem Verhalten Dritter nur dann unterbrochen, wenn eine gänzlich ungewöhnliche Beeinflussung des Geschehensablaufs vorliegt. Daher scheidet grundsätzlich eine Unterbrechung aus, wenn nach dem pflichtwidrig handelnden Rechtsberater eine andere rechtskundige Person mit der Angelegenheit befasst worden ist und noch in der

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Landgericht Bremen

Wenn sich Anwälte durch andere Anwälte vertreten lassen…

Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Falle ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner grundsätzlich die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen

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Landgericht Bremen

Psychische Unfallschäden in der anwaltlichen Unfallregulierung

Akutell hatte sich der Bundesgerichtshof mit den Pflichten des Rechtsanwalts bei der gerichtlichen Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens zu befassen, bei dem eine psychische Schädigung des Mandanten in Betracht kommt: In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall vertrag der beklagte Rechtsanwalt den Kläger in einem erfolglos geblie-benen Rechtsstreit vor dem Landgericht Bielefeld

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Anwaltliche Belehrungspflichten bei einer vom Gericht empfohlenen Berufungsrücknahme

Der Berufungsanwalt darf dem Anraten, das Rechtsmittel zurückzunehmen, nicht folgen, ohne dass sein Mandant über die Möglichkeiten der Prozessordnung, gegen die vorläufige Auffassung des Gerichts sprechende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte in der Instanz oder durch ein Rechtsmittel zur Geltung zu bringen, so aufgeklärt worden ist, dass er die wägbaren Prozessaussichten

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Verjährungbeginn bei Anwaltshaftungs-Altfällen

Für den Beginn der Verjährung gemäß § 51b BRAO ist nicht der Zeitpunkt der Mandatsbeendigung maßgeblich, sondern zu welchem Zeitpunkt der geltend gemachte Schaden entstanden ist. Hat der Anwalt bei der Geltendmachung von Ansprüchen des Mandanten pflichtwidrig verjährungshemmende Maßnahmen unterlassen, so tritt bereits mit Versäumung der Verjährungsfrist der Schaden ein.

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Un­rich­ti­ge Rechts­mit­tel­be­leh­rung und Prü­fungs­pflicht des Rechts­an­walts

Der be­voll­mäch­tig­te Rechts­an­walt hat bei An­fer­ti­gen der Rechts­be­schwer­de­schrift ei­gen­ver­ant­wort­lich zu prü­fen, ob der im Fris­ten­ka­len­der no­tier­te Frist­ab­lauf für die Rechts­be­schwer­de­be­grün­dung rich­tig be­rech­net wor­den ist. Eine un­rich­ti­ge Rechts­mit­tel­be­leh­rung recht­fer­tigt nicht die An­nah­me feh­len­den Ver­schul­dens des Be­tei­lig­ten an der Frist­ver­säum­nis, wenn diese nicht dar­auf be­ruht. Die Frist für die Begründung der Rechtsbeschwerde

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Beginn der Verjährung bei fehlerhafter Rechtsberatung

m Rahmen einer fehlerhaften Rechtsberatung – hier: unterlassener Hinweis auf drohende Verjährung – hat der Mandant erst dann Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn für ihn Anhaltspunkte bestehen, die eine Pflichtverletzung des Rechtsanwalts nahelegen. In dem hier vom Hanseatischen Oberlandesgericht

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Soll Berufung eingelegt werden?

Die Klärung der Frage, ob gegen ein Urteil Berufung eingelegt werden soll, darf der Rechtsanwalt grundsätzlich nicht allein einem Telefongespräch einer Kanzleikraft überlassen. Zwar darf der Rechtsanwalt einfache Verrichtungen, die keine besondere Geistesarbeit oder juristische Schulung verlangen, wie etwa Botengänge oder die Eintragung vorher vom Anwalt verfügter Fristen, zur selbständigen

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