Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotare für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Die derzeitige Regelung gilt jedoch noch bis zum 30.06.2026 fort.
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- Die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG hat eine wirtschaftliche und eine auf die Entfaltung














