Der insolvente Rechtsanwalt

Ist ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsanwalts eröffnet, resultiert hieraus die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls. Eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden ist auch nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der Rechtsanwalt selbst kein Fremdgeld abwickelt und zudem laufend dem Insolvenzverwalter

Artikel lesen

Anwaltsrobe mit Werbeaufdruck

Es ist berufsrechtlich unzulässig, dass ein Rechtsanwalt im Gerichtssaal eine Robe trägt, die mit seinem Namen und der Internetadresse seiner Homepage bedruckt ist.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wandte sich ein Rechtsanwalt gegen einen belehrenden Hinweis seiner Rechtsanwaltskammer,

Artikel lesen

Zulassungswiderruf wegen Vermögensverfalls – und der noch nicht rechtskräftige Steuerbescheid

Es stellt ein hinreichendes Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall des Rechtsanwalts dar, wenn gegen diesen seitens des Finanzamts aufgrund vollstreckbarer Steuerforderungen erfolglose Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt wurden und die Vollziehung der den Forderungen zugrunde liegenden Steuerbescheide nicht ausgesetzt worden ist.

Auf den rechtskräftigen

Artikel lesen

Der Berufsname im Anwaltsausweis

Eine Rechtsanwältin, die nach ihrer Hochzeit mit Zustimmung ihrer Rechtsanwaltskammer weiterhin unter ihrem Geburtsnamen tätig ist, hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines Anwaltsausweises, der ihren Geburtsnamen ausweist, sowie auf Eintragung mit ihrem Geburtsnamen in das Rechtsanwaltsverzeichnis.

Nach § 31 BRAO

Artikel lesen

Die Insolvenz des Rechtsanwalts

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Rechtsanwalts hat zur Folge, dass der Eintritt des Vermögensverfalls gesetzlich vermutet wird (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbs. 2 BRAO).

Diese gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls ist im Fall eines Insolvenzverfahrens erst

Artikel lesen

Der Verzicht auf den Fachanwalt

Verzichtet der Rechtsanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer schriftlich auf die ihm verliehene Befugnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung, so ist diese hierdurch regelmäßig „auf andere Weise“ gemäß § 32 BRAO in Verbindung mit § 43 Abs. 2 VwVfG erledigt, ohne dass es

Artikel lesen

Zulassungswiderruf wegen Vermögensverfall

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist nach der mit Wirkung ab 1.09.2009 erfolgten Änderung des Verfahrensrechts allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, vorliegend mithin auf den Erlass des Widerspruchsbescheids der Rechtsanwaltskammer

Artikel lesen