Verjährung beim Anwaltsregress

Die nach §§ 195, 199 BGB zu beurteilende Verjährung einer Regressforderung gegen einen Rechtsanwalt wegen Verjährenlassens einer mit Ablauf des 31. Dezember eines bestimmten Jahres verjährenden Forderung beginnt mit dem Schluss dieses Jahres (§ 199 Abs. 1 BGB), wenn zu

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